Kannst Du eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten?:

Ist dein Flug mindestens 3 Stunden zu spät am Ziel angekommen und dein Flug ist innerhalb der EU gestartet?
Oder bist Du mit einer EU Fluggesellschaft in der EU von ausserhalb so spät gelandet?
Wurde dein Flug weniger als 14 Tage vor Flugbeginn einfach von der Fluggesellschaft storniert?

Dann hast Du möglicherweise Anspruch auf eine Flugentschädigung gem. EU-Fluggastrechte-Verordnung. Um zu prüfen, ob Du einen Anspruch hast, kannst Du entweder die Punkte in der Verordnung selbst prüfen und danach deinen Anspruch bei der Airline direkt geltend machen, was Dir die volle Entschädigung von 250-600 Euro ermöglicht, oder Du nutzt einen Service wie Flightright, der die Prüfung für dich übernimmt und das Geld – notfalls auch anwaltlich – von der Airline einfordert. Dafür bekommt Flightright im Erfolgsfall i.d.R. 20-30% zzgl. Mwst. von dem von der Airline erstatteten Betrag, Du hast aber weniger Aufwand.